Unser Taucha
 
  Ein Friedensrichter in Sachsen  
     
 
 

"Schlichten statt richten"

 
 
Friedensrichter von Taucha:
Hans-Joachim Gremm
Tel. 034298/64019
Stellvertreter:
Wilfried Engelke
Tel. 0172/3634072

Lärmbelästigung, Miet- und Grenzstreitigkeiten, Grenzabstände von Bäumen, Sträuchern und Hecken, Schadenersatz, Herausgabeansprüche - muss man da bei Gericht klagen? Nicht unbedingt, denn Taucha hat dafür seinen Friedensrichter Hans-Joachim Gremm. Der warmherzige, vitale Lebensdiplomat bekleidet dieses verantwortliche Ehrenamt seit seiner Wahl durch den Stadtrat 2001 zunächst für fünf Jahre, hatte vorher schon fast ein Jahr als Stellvertreter amtiert.
Von Haus aus ist der Mittsechziger Diplom-Ingenieur (FH), kein Jurist, und das muss so sein, denn ein Friedensrichter soll nicht nach Strafgesetzbuch richten, sondern schlichten und dabei vor allem sein Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden und seinen gesunden Menschenverstand einsetzen. Konflikte beurteilen, Menschen beraten und Streitfälle schlichten - das ist seine Aufgabe. Dazu sind auch Lebenserfahrung und gutes Zuhören gefragt. Es geht darum, unparteiisch zu sein und Kompromisse zu vermitteln anstatt Urteile zu fällen. Alles darf ein Friedensrichter natürlich auch nicht annehmen, da gibt es Grenzen, und bei justiziablen Fällen muss er an die Gerichte verweisen. Er ist schließlich ein Schlichter und kein Richter. Früher hieß das Amt "Schiedsmann" beziehungsweise "Schiedsfrau". Doch 1999 änderte man das im Freistaat und knüpfte damit an eine Rechtstradition von 1879 an, als in Sachsen erstmalig Friedenrichter bestellt wurden. Aus den Dreiergremien der Schiedsstellen wurden Einzelschlichter, und die neue Bezeichnung "Friedensrichter" soll dabei helfen, Autorität und Ansehen des Amtes zu erhöhen. Und Hans-Joachim Gremm hat reichlich zu tun. Bisher kamen über 80 Besucher zu den kostenlosen Sprechstunden, um Streitfälle zu klären, davon 20 mit Sonder- und Vor-Ort-Terminen. Die Erfolgsrate ist ermutigend. Wenn sich ein Fall nicht gleich klären lässt, gibt es eine Schlichtungsverhandlung, die kostet maximal 50 € Verfahrensgebühr. Also: wenn schon Streit "unvermeidlich" erscheint, dann erst einmal zum Friedensrichter! Denn, wenn man will, gibt es fast mmer eine vernünftige Lösung.

 

 
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